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   FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10   

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https://dejure.org/2011,17669
FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10 (https://dejure.org/2011,17669)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2011 - 4 K 51/10 (https://dejure.org/2011,17669)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2011 - 4 K 51/10 (https://dejure.org/2011,17669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer steuerbaren Leistung bei gesellschaftsvertraglicher Übernahme von Selbstverwaltungsaufgaben der Gesellschafter; Unmittelbare Erbringung von Organisationsleistungen einer GmbH i.R.d. öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber den Verkehrsbetrieben oder ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatz-steuerbare Leistung durch gesellschaftsvertragliche Übernahme der Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben der Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbare Leistung durch gesellschaftsvertragliche Übernahme der Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben der Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Steuerliche Einordnung von ÖPNV-Planungsleistungen einer kommunalen GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbare Leistung durch gesellschaftsvertragliche Übernahme der Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben der Gesellschafter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Selbstverwaltungsaufgaben

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Die Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben durch eine Regie- und Managementgesellschaft stellt eine umsatzsteuerbare Leistung dar

Papierfundstellen

  • BB 2012, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 76/07

    Kapitalzuführungen öffentlich-rechtlicher GmbH-Gesellschafter an die GmbH auch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Mit Beschluss vom 17. September 2008 ist das Ruhen des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahrens XI R 76/07 angeordnet worden.

    Nach Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07 ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

    Der Leistungsempfänger muss einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bildet und damit zu einem Verbrauch i.S.d. gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (BFH-Urteile vom 9. November 2006 V R 9/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 285; vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07, BFH/NV 2009, 795, jeweils m.w.N.).

    Entgelt für die Leistung der Gesellschaft können hierbei auch der auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Aufwendungsersatz oder Kapitalzuführungen der Gesellschafter zur Übernahme der aus der Leistungserbringung entstehenden Verluste sein (BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 324; in BFH/NV 2009, 795).

    Kapitalzuführungen der Gesellschafter stellen in diesem Fall kein Entgelt dar, da sie die Gesellschaft lediglich in die Lage versetzen, sich in Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zwecks zu betätigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 795).

    Eine steuerbare Leistung liegt dagegen nicht vor, wenn eine Gesellschaft mit der Wahrnehmung der Aufgabe ausschließlich ihren Gesellschaftszweck erfüllt, ohne hierbei eine Leistung unmittelbar an ihre Gesellschafter zu erbringen (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 795).

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 59/07

    Leistungsaustausch - Entgeltliche Leistungen eines Vereins gegenüber Mitgliedern

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Der unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt kann sich hierbei nicht nur aus vertraglichen Regelungen, sondern auch aus der Satzung der Gesellschaft ergeben (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486; vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFH/NV 2009, 324).

    Eine steuerbare Leistung der Gesellschaft liegt vor, wenn die Leistung dem konkreten Individualinteresse der Gesellschafter dient (BFH-Urteile in BStBl II 2009, 486; in BFH/NV 2009, 324).

    Entgelt für die Leistung der Gesellschaft können hierbei auch der auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Aufwendungsersatz oder Kapitalzuführungen der Gesellschafter zur Übernahme der aus der Leistungserbringung entstehenden Verluste sein (BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 324; in BFH/NV 2009, 795).

    Die bloße Erfüllung des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks führt dagegen nicht zu einer steuerbaren Leistung, solange sie nicht zugleich im konkreten Individualinteresse der Gesellschafter erfolgt (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 324; vom 27. November 2008 V R 8/07, BStBl II 2009, 397).

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Die bloße Erfüllung des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks führt dagegen nicht zu einer steuerbaren Leistung, solange sie nicht zugleich im konkreten Individualinteresse der Gesellschafter erfolgt (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 324; vom 27. November 2008 V R 8/07, BStBl II 2009, 397).

    Ein Leistungsaustausch wird nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass die Zahlung des Aufgabenträgers durch einen Haushaltsbeschluss gedeckt ist (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 397).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Der unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt kann sich hierbei nicht nur aus vertraglichen Regelungen, sondern auch aus der Satzung der Gesellschaft ergeben (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486; vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFH/NV 2009, 324).

    Eine steuerbare Leistung der Gesellschaft liegt vor, wenn die Leistung dem konkreten Individualinteresse der Gesellschafter dient (BFH-Urteile in BStBl II 2009, 486; in BFH/NV 2009, 324).

  • BFH, 09.11.2006 - V R 9/04

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Der Leistungsempfänger muss einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bildet und damit zu einem Verbrauch i.S.d. gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (BFH-Urteile vom 9. November 2006 V R 9/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 285; vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07, BFH/NV 2009, 795, jeweils m.w.N.).

    Wird die Aufgabenerfüllung durch gegenseitigen Vertrag übernommen, so führt dies regelmäßig zu einem Leistungsaustausch (BFH-Urteile in BStBl II 2007, 285; in BFH/NV 2010, 701).

  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Dies gilt bei kommunalen Aufgabenträgern unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe handelt (BFH-Urteil vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701, m.w.N.).

    Wird die Aufgabenerfüllung durch gegenseitigen Vertrag übernommen, so führt dies regelmäßig zu einem Leistungsaustausch (BFH-Urteile in BStBl II 2007, 285; in BFH/NV 2010, 701).

  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2011 - 4 K 51/10
    Eine steuerbare Leistung eines Unternehmers gegen Entgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 2. September 2010 V R 23/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2011, 458, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2018 - 9 K 1021/15

    Kein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bei Zuschüssen einer

    Hierzu verweise er auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 29.08.2011 4 K 51/10 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2012, 698).

    Der Senat verkennt nicht den Hinweis des Bekl, dass es in der Rechtsprechung des BFH und der FG - wenn auch wenige - Entscheidungen gibt, in denen nach Einzelfallwürdigung auch ohne Vorliegen schuldrechtlicher Vereinbarungen ein Leistungsaustausch angenommen wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.11.2008 V R 8/07, BStBl II 2009, 397; vom 29.10.2008 XI R 59/07, BFH/NV 2009, 324; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 29.08.2011 4 K 51/10, DStRE 2012, 698).

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